Rauchmelderpflicht in Brandenburg
Seit dem 01. Juli 2016 besteht in Brandenburg für Neu- und Umbauten eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder. Bereits bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2020 entsprechend nachzurüsten. Gem. BbgBO vom 19. Mai 2016 sind Aufentaltsräume in Wohnungen - ausgenommen Küchen - mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchwarnmeldern ausstatten? - Wir beraten Sie gerne! -
Kein Schimmel mit Lüftungsanlage
Zur Vermeidung von Schimmelpilzen in Wohnräumen ist eine richtige Belüftung erforderlich. Ist ein regelmäßiges Lüften der Räume nicht möglich, kann eine Wohnraumlüftungsanlage eine sinnvolle Alternative sein, um Schimmelbildung erfolgreich zu vermeiden.
Neben einer fachkundigen Beratung über-nehmen wir selbstverständlich auch die Installation Ihrer Lüftungsanlage. Sprechen Sie uns hierzu einfach an!