Seit dem 01. Juli 2016 besteht in Brandenburg für Neu- und Umbauten eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder. Bereits bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2020 entsprechend nachzurüsten. Gem. BbgBO vom 19. Mai 2016 sind Aufentaltsräume in Wohnungen - ausgenommen Küchen - mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Möchten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchwarnmeldern ausstatten? - Wir beraten Sie gerne! -